Traumurlaub mit Hindernissen: Was tun, wenn der Flieger nicht rechtzeitig abhebt

Noch verharrt Österreich im Lockdown, doch der nächste Sommer kommt bestimmt – und mit ihm die Lust auf(s) Meer. Manchmal kann der Start in den Traumurlaub aber durchaus nervenaufreibend sein, wie die folgende Geschichte zeigt.

 

Sommer 2021, der Lockdown ist Geschichte, die Lebenslust zurück. Der Süden lockt, der Flug ist gebucht, die Koffer gepackt, das Taxi steht vor der Tür. Just in diesem Moment fällt meinem Fünfjährigen ein, dass er nicht weiß, ob sein Lieblingsteddybär auch wirklich im Koffer ist. Die achtjährige Tochter sucht derweil noch den Haarreifen der unbedingt mit muss – Stress pur. „Ruhig bleiben“ lautete die Devise, bis jetzt ist sich alles immer irgendwie ausgegangen.

Tatsächlich kommen wir rechtzeitig am Flughafen an, checken ein und der Adrenalin-Spiegel sinkt wieder auf sein Normalmaß zurück: „Gleich sitzen wir im Flieger und am Nachmittag liegen wir schon am Strand.“

 

Dann die Überraschung. Durch den Lautsprecher erfahren wir, dass der Flug von Wien nach Rom Verspätung hat.  Nicht weiter schlimm, für den anschließenden Weiterflug nach Catania auf Sizilien ist das Zeitfenster groß genug. Die Zeit verrinnt die Kinder werden kreativ: Die Regale des Duty-Free Shops werden neusortiert – obwohl das gar nicht nötig wäre, da das die Mitarbeiter ohnehin gerade erst gemacht haben. Das gequälte Lächeln der Mitarbeiter weicht einem genervten Blick, als den lieben Kleinen einfällt, dass der perfekt arrangierte Turm aus Schokoladtafeln durchaus als Jenga-Spiel geeignet ist. Als der Turm fällt verzieht sich Papa und murmelt: „Ich geh mal schauen was da los ist.“  

 

Am Airline-Schalter erklärt ihm eine freundliche Mitarbeiterin, dass alles in Ordnung ist. Der Flug werde rechtzeitig starten, so dass der Anschlussflieger ohne Probleme erreicht werden kann. Papa ahnt Böses, immerhin sind seit dem geplanten Start schon etwas mehr als zwei Stunden verstrichen. Weil Mamas Stimmung ob seines plötzlichen Abgangs ohnehin am Gefrierpunkt angelangt ist, zieht er sich in ein stilles Eck zurück und googelt das Wort „Flugverspätung“. Ein Klick genügt und er landet auf der Seite flightright.at. Dort erfährt er, dass die Familie inkl. der Kinder bei Flugverspätung einen Anspruch auf Entschädigung hat. Bis zu 600 Euro pro Fluggast können von der Fluglinie zurückgefordert werden. „Kein Pappenstiel“, denkt sich Papa und stellt sich selbst die Frage: „Wieviel Verspätung muss mein Flug haben, damit ich Anspruch auf Entschädigung habe?“ Die Antwort liefert flightright.at. Ab 3 Stunden Flugverspätung kann eine Entschädigung eingefordert werden. Weil ihm auf der Seite geraten wird, dass er sich von der Fluggesellschaft den Verspätungsgrund schriftlich bestätigen lassen soll, eilt er zurück zum Airline-Schalter, wo er nach einigem Hin- und Her, die entsprechende Bestätigung erhält. Außerdem beginnt er mit dem Handy Fotos von der Anzeigetafel zu machen, um die Verspätung zu dokumentieren. Kaum ist das erledigt teilt eine freundliche Stimme mit, dass das Boarding der Familie für den Flug nach Rom nun beginnt. „Endlich“ denkt sich Papa, eilt zurück zur Familie schnappt die Koffer und stellt sich brav in der Schlange an. Mama würdigt ihn zwar keines Blickes, aber das wird schon wieder, beruhigt er sich.

 

Endlich in Rom. Auf dem Flug nach Rom dräut ihm zwar, dass es mit dem Anschlussflug eng werden könnte, doch vor der Landung heißt es von Seiten der Crew, dass alles in Ordnung sei. Der Flug sei zwar verspätet gestartet, doch die Anschlussflüge seien noch locker zu erreichen, heißt es. Ein Blick auf die Uhr lässt bei Papa Zweifel aufkommen. „Fluggastrechte, Fluggastrechte, Fluggastrechte, …“, hämmert es in seinem Kopf.

 

Endlich am Boden und im Flughafengebäude angekommen bricht Hektik aus. Wo geht’s zum Flug nach Catania, hat der Flieger wirklich – wie versprochen – gewartet, Fragen über Fragen. Nach einigen hektischen Minuten zerschlagen sich alle Hoffnungen. Der Flug nach Catania ist weg, der nächste Anschlussflug startet in drei Stunden. Enerviert zieht die Familie von dannen und während sich Mama mit säuerlicher Miene um die Kleinen kümmert spielt Papa den Checker und bemüht sich um eine Umbuchung des Anschlussfluges, was ihm nach einiger Zeit auch gelingt.

 

Als die Familie dann endlich im richtigen Flieger nach Catania sitzt weicht die angespannte Stimmung langsam wieder dem Urlaubsfeeling. „In eineinviertel Stunden sind wie in Catania und dann, …“, denkt sich Papa, als die Stimme seiner Frau den Traum beendet und ihn brutal auf den Boden der Wirklichkeit zurückholt. „Unsere Koffer, unsere Koffer, …“, sagt sie aufgeregt und deutet aus dem Fenster. „Tu was, tu was …“, fordert sie ihren Mann auf. Ein Blick aus dem Fenster erklärt die Aufgeregtheit seiner Frau. Der Transportwagen, der die Koffer der Fluggäste zum Frachtraum des Flugzeuges befördert hat, fährt mit den Koffern der Familie zurück zum Flughafengebäude. Papa springt auf und erklärt dem Steward aufgeregt die Situation. Der reagiert blitzschnell eilt zum Kapitän, der den Fahrer des Transportwagens anfunkt. Der Fahrer reagiert gelassen, dreht um und bringt die Koffer der Familie zum Flugzeug, wo sie im Frachtraum verstaut werden. Papa ist perplex, auf Mamas Gesicht erscheint ein breites Grinsen. „Gut gemacht“, murmelt sie. Die Stimmung steigt wieder. Während des Fluges bedankt sich Papa beim Steward noch mindestens dreimal für die rasche und tolle Reaktion.

 

Koffertausch in Catania. Während des Fluges nach Catania lockert sich die Stimmung weiter auf, die Kinder plaudern aufgeregt darüber was sie alles am Strand machen werden und Papa döst vor sich hin. Nach dem Abholen der Koffer der nächste Schock. Einer der Koffer ist beschädigt. Jetzt schreitet Mama zur Tat. Wild entschlossen marschiert sie mit finsterem Blick zur Beschwerdestelle der Fluglinie wo sie gerade zu einer Tirade anheben will, als ihr der Mann am Schalter freundlich erklärt, dass das alles kein Problem sei. Der Koffer werde selbstverständlich repariert oder ersetzt. Der Mann füllt kurz ein Formular aus, drückt es Mama in die Hand und erklärt ihr in welchem Geschäft in Catania der Gutschein einzulösen sei. Nicht ganz, aber doch einigermaßen besänftigt zieht Mama von dannen. Papa bleibt skeptisch und traut dem Frieden – vor allem nach den Erfahrungen zu Beginn der Reise – nicht.

 

Zu Unrecht wie sich später herausstellen sollte. Der Koffer wurde in dem Geschäft in Catania ohne Umstände sofort durch einen neuen, viel Schöneren ersetzt. Der Urlaub der Familie wurde letztlich doch zu einem Traumurlaub, Sizilien und seine Menschen präsentierten sich von ihrer besten Seite.

 

 

Liebe Leserinnen und Leser,

die Geschichte spielt zwar in der Zukunft, sie beruht aber auf Fakten, die sich in der Vergangenheit tatsächlich so zugetragen haben.  

Trotz der letztendlich wunderschönen Reise, für die vor allem die italienische Gastfreundschaft gesorgt hat, blieb ein schaler Beigeschmack was vor allem dem Start der Reise geschuldet war. Papa begann zu recherchieren was es den mit der Flugkostenerstattung auf sich hat und stieß dabei auf die EG Verordnung 261/2004 vom 11. Februar 2004. Diese regelt auf sieben Seiten im Detail die Rechtsansprüche von Verbrauchern bei Flugverspätungen. Weil juristische Regelwerke mitunter dazu neigen Sachverhalte etwas kompliziert darzustellen hat Papa weiterrecherchiert und stieß auf die Internetseite anwalt.org. Dort wird die Frage für welche Flüge die EU-Fluggast-Verordnung gilt folgendermaßen beantwortet: „Die europäische Fluggastrechteverordnung gilt für alle Flüge, welche in der EU (Europäische Union), Island, der Schweiz oder Norwegen angetreten werden. Außerdem können Sie sich auf sie berufen, wenn eine europäische Fluggesellschaft ihren Zielflughafen in einem der genannten Länder hat.“

„Wo kein Kläger, da kein Richter“, ist ein in Österreich durchaus gebräuchliches Sprichwort. Tatsächlich lehrt die Erfahrung, dass viele Fluggäste ob des damit verbundenen Aufwandes auf Ihr Recht verzichten. Nicht zuletzt deshalb gibt es Unternehmen wie Flightright, das seit mehr als zehn Jahren Fluggästen dabei hilft ihr Recht durchzusetzen. „Denn es gibt einen Unterschied zwischen Recht-Haben und Recht-Bekommen“, wie es so schön auf der Internetseite des Unternehmens heißt.

 

Fotocredits: Gerhard G./pixabay