Allgemeine Geschaeftsbedingungen für Werbetreibende in den Medien der time publishing GmbH

§ 1 Geltung und Leistungsgegenstand

1.1 Alle Angebote, Bestellungen, Aufträge, Internet-Anfragen und Lieferungen der time publishing GmbH. an Unternehmen oder von Unternehmen über die Plattform www.fratz.at, www.baby.at, www.schwangerschaft.at, sowie verschiedene Print-Produkte erfolgt gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Geschäftsbedingungen des Vertragspartners kommen ausdrücklich nicht zur Anwendung.

1.3 Die Preise gelten ab Österreich und sind immer, mit Ausnahme Online zuzüglich 5% Werbeabgabe, sowie gesetzlicher MwSt. Soweit zusätzliche Kosten anfallen wird darauf in der Auftragsbestätigung hingewiesen. Druckfehler und Irrtümer sind leider nie auszuschließen und somit vorbehalten.

§ 2 Werbeaufträge

2.1 Die time publishing GmbH bietet Unternehmen auf dem Portal www.fratz.at, www.baby.at, www.schwangerschaft.at, sowie in verschiedenen Print-Produkten Möglichkeiten zur Werbung an. Nimmt die time publishing GmbH den Auftrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Werbeeinschaltungen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten (Auftraggeber) schriftlich an, erhält der Werbetreibende bzw. sonstige Inserent eine Auftragsbestätigung von der time publishing GmbH per Fax oder E-Mail übermittelt.

2.2 Die time publishing GmbH behält sich vor Werbeaufträge, auch einzelne Aufträge im Rahmen eines Gesamtauftrages abzulehnen, bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder gegen die guten Sitten verstößt, oder deren Veröffentlichung für die ime publishing GmbH. wegen des Inhalts, der Herkunft oder technischen Form unzumutbar ist. Ein Rückerstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch auch dann nicht begründet, wenn der Auftrag bereits schriftlich bestätigt wurde. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

2.3. Der Auftraggeber gewährleistet im Besitz aller zur Schaltung der Werbeeinschaltung erforderlichen Rechte zu sein. Der Auftraggeber stellt time publishing GmbH. im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zuge der Veröffentlichung entstehen können. Ferner wird die ime publishing GmbH. von allen Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt.

2.4. Der Auftraggeber überträgt der time publishing GmbH. sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print und Online-Medien aller Art einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.

2.5. Der Beginn der Veröffentlichung erfolgt in der Regel zu dem in der Auftragsbestätigung der ime publishing GmbH. festgehaltenen Zeitpunkts. Für die rechtzeitige und vollständige Lieferung einwandfreier und geeigneter Werbemittel ist der Auftraggeber verantwortlich. Verzögerung, die infolge des Inhalts des durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung gestellten Werbeeinschaltung bzw. Werbetextes entstehen, seien Sie technisch, oder inhaltlich bedingt, sind allgemein durch die ime publishing GmbH. nicht zu vertreten. Die nicht termingerechte Lieferung der Vorlagen und (oder) der Wunsch nach einer von der ursprünglichen Vorlage abweichenden Wiedergabe können Auswirkungen auf die Platzierung, sowie Wiedergabe-Qualität haben und schließen spätere Reklamationen aus. Die Berechnung entstandener Mehrkosten behält die time publishing GmbH sich vor.

2.6. Kosten, die der time publishing GmbH für vom Auftraggeber gewünschten oder zu vertretenden Änderung des Werbemittels entstehen, hat der Auftraggeber zu tragen.

2.7. Für die Platzierung von Werbeeinschaltungen an bestimmten Positionen übernimmt die Ztime publishing GmbH. keine Gewähr, es sei denn, eine bestimmte Platzierung wurde ausdrücklich schriftlich Gegenstand des Vertrages. PR-Anzeigen, sowie Online-Anzeigen die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche durch die time publishing GmbH mit dem Wort Anzeige bzw. Promotion deutlich kenntlich gemacht.

2.8. Von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen, sowie Unterlagen einschließlich Fotos für die Werbemittelerstellung bzw. Veröffentlichung sind durch die time publishing GmbH. nur auf besondere schriftliche Aufforderung des Auftraggebers zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet ein Monat nach Beendigung des Anzeigenvertrages.

§ 3 Zahlungsbedingungen

3.1. Der Auftraggeber zahlt an die time publishing GmbH. für Werbeeinschaltung vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Vereinbarung die sich aus den Preislisten der jeweils aktuellen Mediadaten ergebenden Vergütung. Die in der aktuellen Anzeigenpreisliste mit „Mengenrabatte“ bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres (Jänner bis Dezember) erscheinenden Anzeigen gewährt. Ausgenommen Paketpreise. Sollten innerhalb von 12 Monaten eine oder mehrere Ausgaben nicht erscheinen, so verlängert sich die Frist um die Ausfallszeit. Die Rechnung ist vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Vereinbarung immer 14 Tage netto ohne Abzug oder innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung abzüglich 2% Skonto zu zahlen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten von mindestens 9% über dem Basiszinssatz berechnet. Die time publishing GmbH kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Vertrages bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche(n) Schaltung(en) Vorauszahlung verlangen.

3.2. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen die time publishing GmbH, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbeeinschaltungen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

§ 4 Storni

4.1. Storni müssen in jedem Fall schriftlich drei Wochen vor dem jeweiligen Anzeigenschluss eintreffen und sind ausdrücklich nur für Werbeeinschaltung möglich die zum Listenpreis gebucht wurden. Für alle anderen Werbeeinschaltungen insbesondere Paketeinschaltungen, sowie rabattierte Einschaltungen besteht ausdrücklich keine Stornomöglichkeit.

§ 5 Wiedergabefehler Print

5.1. Für Druckfehler, die den Sinn des Inserates, der Onlinewerbung, des Online-Beitrages, oder eines Werbemittels generell nicht wesentlich beeinträchtigen, wird kein Ersatz geleistet. Fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber. Der Auftragnehmer lehnt jede Haftung für eventuelle Schäden, die durch Nichterscheinen eines Auftrages an einem bestimmten Tag bzw. durch Druckfehler usw. entstehen, ab. Der Auftragnehmer haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Jedenfalls ist die Haftung der Höhe nach mit dem Betrag des Preises für den betreffenden Auftrag begrenzt.

5.2. Die time publishing GmbH gewährleistet nach dem jeweils technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird

  • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
  • durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens
  • durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxys (Zwischenspeichern) oder durch den Ausfall des Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
  • Bei einem Ausfall des Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Buchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde.

5.3. Beanstandungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erscheinen der Anzeige, der Onlinewerbung, des Online-Beitrages, oder eines Werbemittels zu melden.

§ 6 Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist St. Pölten.

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