Wiedereinstieg

“Den Wiedereinstieg sollte man unbedingt beim Ausstieg planen”, rät Mag. Eva Egger von der Abteilung “Arbeitsmarktpolitik für Frauen” des AMS. Denn nur dann lässt sich vermeiden, dass man sich nach zwei Jahren Karenz plötzlich von der Arbeitswelt abgeschottet sieht.
Ein wichtiger Schritt um den vollen Wiedereinstieg zu schaffen, lautet schlicht und einfach: Sich rechtzeitig informieren und planen. Ja, auch dann schon, wenn der Babybauch erst langsam zu wachsen anfängt.

Denn bevor man sich in die Karenz begibt, sollte zum Wohle aller Beteiligten feststehen: Will ich nach der Karenz wieder an meinen Arbeitssplatz zurück? Wie lange möchte ich in Karenz bleiben? Kann mein Partner einen Teil der Karenz übernehmen? Welche Bedingungen gibt es vonseiten der Arbeitgeber? Ist eine Teilzeitvereinbarung für beide Seiten denkbar?

Die individuellen Lebensumstände jeder Frau erfordern auch individuelle Beratung und Planung der Karenz; dennoch gibt es einige hilfreiche Tipps für einen erfolgversprechenden Fahrplan durch diese Zeit.

Vor der Karenz – Planen

Zahlreiche Institutionen wie die regionalen Geschäftsstellen des AMS oder ländergeförderte Projekte und Fonds in den Bundesländern, z.B. der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (WAFF) mit seinem NOVA PLAN Programm, bieten maßgeschneiderte Beratung für werdende Eltern an. Ziel ist es, die bevorstehende Berufsunterbrechung optimal vorzubereiten. Themen dabei sind etwa die partnerschaftliche Aufteilung der Karenz, Ausstiegsplanung und auch die Vorbereitung des Arbeitgebers auf die Unterbrechung.
Dazu Eva Egger vom AMS: “Wichtig ist es, vor dem Antritt der Karenz mit dem Arbeitgeber ein Wiedereinstiegsszenario entwickelt zu haben. Dabei sind Engagement und Kreativität vonseiten der Frau gefragt.” Denn ein etwas anderes “Wiedereinstiegsmodell” kann, mit positiven Beispielen belegt, auch für anfangs unaufgeschlossene Arbeitgeber überzeugend sein. Vor der Karenz sollte auf jeden Fall unbedingt geklärt sein, ob und in welchem Ausmaß Teilzeitarbeit möglich ist.

Auch eine eventuelle Bildungskarenz (mind. 3 bis max. 12 Monate, Infos beim AMS) im Anschluss an die Karenz sollte vor der Babypause angesprochen werden. Zu empfehlen ist eine schriftliche Vereinbarung, auf die man sich nach zwei Jahren Karenz wieder beziehen kann. Die Arbeiterkammer bietet hierbei rechtliche Unterstützung an.

Ihr Recht zum Wiedereinstieg

Die Zeit der Schwangerschaft sollte auch dazu genutzt werden, die (arbeits-) rechtlichen Aspekte von Karenz, Kindergeld & Co kennen zu lernen. Einen ausgezeichneten Überblick über Rechte und Behördenwege bietet die Broschüre “Kind und Beruf” von der GPA, die chronologisch aufgebaut ist und somit von Beginn der Schwangerschaft an “mitgelesen” werden kann. Denn Beihilfen oder andere Rechtsansprüche sollten nicht aufgrund von Formalfehlern und versäumten Fristen verloren gehen!
Viele Details sind Eltern nicht bekannt, wie z.B. die unterschiedlichen Zeiträume von Karenz und Kinderbetreuungsgeld: Laut Kindergeldgesetz wird das Kindergeld in der Höhe von EUR 436,-/Monat zwar bis zum 30. Lebensmonat (bei Teilung der Kinderbetreuung mit dem Partner bis zum 36. Lebensmonat) des Kindes ausbezahlt, der Kündigungs- und Entlassungsschutz der Karenz ist jedoch nur bis zum 24. Lebensmonat des Kindes aufrecht!

“Das ist u.a. das Problematische am Kindergeldgesetz”, erläutert auch GPA-Frauensekretärin für Wien, Barbara Teiber. “Der Geldbezug in Form des Kindergeld ist gänzlich von den arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen der Karenz abgekoppelt, was zu Verunsicherung und Unklarheit bei den Eltern führt. Viele wissen einfach nicht, dass ihr Kündigungsschutz nichts mit dem Kindergeldbezug zu tun hat.” Denn unter Karenz versteht man “nur” die zeitliche Freistellung von 24 Monaten mit Kündigungs- und Entlassungsschutz zum Zweck der Kinderbetreuung.

Interessant ist auch zu wissen, dass sich die Zuverdienstgrenze zum Kindergeld auf EUR 1.133,- brutto/Monat beläuft, während man jedoch, um den Kündigungs- und Entlassungsschutz der Karenzzeit nicht zu verlieren, die Geringfügigkeitsgrenze von EUR 316,19/Monat nicht überschreiten darf.

Eine weitere Feinheit: Das Recht auf Elternteilzeit besteht zwar bis zum 7. Geburtstag des Kindes, der Kündigungs- und Entlassungsschutz geht jedoch nur bis 4. Geburtstag. Auch hier lautet das Gebot für werdende Eltern: Informationsbeschaffung, z.B. bei der Arbeiterkammer und bei den GPA-Frauensekretariaten des jeweiligen Bundeslandes.

Während der Karenz – Kontakt halten und sich weiterbilden

Wenn sich eine erste Routine mit dem neuen Erdenbürger eingespielt hat, ist ein “Babybesuch” in der Firma, in die man zurückkehren will, eine gute Idee. “Kontakt zum Dienstgeber und den KollegInnen halten ist ausschlaggebend dafür, dass man sich weiterhin als Teil der Firma betrachtet und auch betrachtet wird”, erklärt Eva Egger. “Je nach Firmenstruktur wird man sich seine Anknüpfungspunkte suchen müssen: In manchen Firmen gibt es eigene Termine für Karenzierte oder Gespräche mit dem Betriebsrat, in anderen eine Mitarbeiterzeitung und firmeninterne Mailings, die man weiterhin beziehen kann.
Ebenfalls wichtig ist es, an Betriebsausflügen oder Weihnachtsfeiern teilzunehmen, weil auf diesen informellen Firmenveranstaltungen viel Information weitergegeben wird und Networking passiert. Auch die Frage, ob man in der Karenz an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen kann, sollte abgeklärt werden.” Hier ist wiederum Engagement vonseiten der Frau oder des Mannes, der einen Teil der Karenz übernommen hat, gefragt.

Die Karenz ist auch eine gute Zeit, um seine Position im Erwerbsprozess zu überdenken und neue persönliche und berufliche Visionen zu entwickeln. Wie kann ich die Karenzzeit erfolgreich für Weiterbildung nutzen und wie bereite ich mich optimal auf den Wiedereinstieg vor?
“Das Angebot von individuellen und unentgeltlichen Einzelberatungsgesprächen im Rahmen des NOVA GO-IN Programms richtet sich an a l l e Frauen und Männer in Karenz, die Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie haben oder ihren beruflichen Werdegang mit speziell ausgebildeten Trainerinnen besprechen möchten”, erklärt WAFF-Projektkoordinatorin Hanna Schweiger. Qualifikationsmaßnahmen werden zum Teil auch finanziell gefördert, z.B. unterstützt der WAFF in seinem NOVA GO-IN Programm Frauen mit der höchsten Ausbildungsstufe einer Berufsbildenden Mittleren Schule bei Weiterbildungs- und Ausbildungskursen.

Empfehlenswert sind auch die Informationsveranstaltungen für Wiedereinsteigerinnen an den jeweiligen regionalen Geschäftstellen des AMS. Auch wenn die Möglichkeit auf Rückkehr zum Arbeitsplatz gegeben ist, kann man von diesen Informationsveranstaltungen profitieren. Bereiche wie Kinderbetreuung(sbeihilfe), Mobilität und Flexibilität, soziales Netzwerk, aber auch mögliche Probleme mit dem Selbstwertgefühl nach längerer Berufsunterbrechung und nötige Qualifikationsmaßnahmen (EDV-Kenntnisse) werden thematisiert sowie Servicestellen, Frauenberatungsstellen oder Beratungseinrichtungen für (arbeits-)rechtliche Belange empfohlen. Man muss nicht beim AMS vorgemerkt sein, um an diesen Info-Veranstaltungen teilzunehmen.

Neuer Arbeitsplatz gesucht?

Viele Frauen, die sich in Kinderbetreuung befinden, haben aus verschiedenen Gründen jedoch keinen Arbeitsplatz, an den sie zurückkehren können. Möglicherweise steht auch ihr Arbeitsplatz nach den gesetzlichen vier Wochen Kündigungs- und Entlassungsschutz nach der Rückkehr aus der Karenz nicht mehr zur Verfügung. Verschiedene Institutionen helfen in diesem Fall weiter:
Die regionalen Geschäftsstellen des AMS bieten unterschiedliche Veranstaltungen, teilweise mehrwöchige Berufsorientierungsmaßnahmen, Seminare oder auch Bewerbungstrainings an, deshalb empfiehlt es sich, bei der für den eigenen Wohnsitz zuständigen Geschäftsstelle nach Angeboten zu fragen. “Wichtig ist es sich arbeitslos zu melden, selbst wenn die bisherigen Arbeitszeiträume keinen finanziellen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung erlauben. Denn nur wenn man beim AMS erfasst ist, kann man an den Beratungen, den Programmen und Kursen, die über das AMS vermittelt werden, teilnehmen”, erklärt Eva Egger.
Als ersten Schritt empfiehlt sie die Broschüre “Perspektive Beruf” entweder bei der regionalen Geschäftsstelle abzuholen oder im Internet unter www.ams.or.at/frauen herunterzuladen. Mittels dieses Arbeitsheftes kann man die aktuelle Situation in Hinblick auf den Wiedereinstieg ermitteln (Zeitbudget, Kinderbetreuung, berufliches Selbstbild) und berufliche Visionen entwickeln. Der ausführliche Service- und Adressteil des Heftes enthält u.a. die Landesgeschäftsstellen des AMS, der Arbeiterkammer und zahlreiche Frauenberatungszentren in allen Bundesländern.

Eine klare Zielvorstellung und gute Vorbereitung tragen außerdem zu einem gewinnbringenden Termin bei der/m persönlichen Berater/in des AMS bei. In einigen Geschäftsstellen wird als Pilotprojekt das “Laufbahncoaching” angeboten, bei dem mit speziell ausgebildeten Beraterinnen die eigene berufliche Zukunft nach dem Wiedereinstieg erarbeitet wird. Weiters werden Informationen über Berufsbilder, berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten und spezielle Förderungsangebote des AMS gegeben.

Für Personen, die aufgrund von Betreuungspflichten ihre Berufstätigkeit unterbrochen haben und kein Rückkehrrecht auf einen Arbeitsplatz haben, bzw. arbeitslos sind, macht sich auch der WAFF mit den NOVA Modulen BASIC und MOBIL stark. Voraussetzung für die Teilnahme an den Modulen sind lediglich das Mindestalter von 18 Jahren und der Hauptwohnsitz in Wien. Inhalte dieser Module sind Berufsorientierung, Beratung und Förderung bei der Qualifizierung und Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz.

Wiedereinstieg konkret

GPA-Frauensekretärin Barbara Teiber sieht in der Elternteilzeit prinzipiell eine attraktive Wiedereinstiegsstrategie: “Vorausgesetzt die Firma ist dafür aufgeschlossen, ist ein schrittweises Zurückkehren an den Arbeitsplatz mit anfangs acht bis zehn Stunden/Woche empfehlenswert.” Das Teilzeitarbeiten ermöglicht sowohl den Kontakt zur Firma und Kunden als auch eine intensive Kinderbetreuungszeit.
Doch selbst wenn Eltern – die seit drei Jahren (inkl. Karenzzeit) in einem Betrieb mit mehr als 20 Mitarbeitern gearbeitet haben – seit 1. Juli 2004 rechtlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit geltend machen können, gestaltet sich die Umsetzung immer noch als problematisch. Denn erstens werden immer noch wenig höher qualifizierte Teilzeitjobs angeboten und zweitens ist der Druck vonseiten des Arbeitgebers oder der Kollegen schwer auszuhalten, wenn die Teilzeitbeschäftigung nicht gewünscht wird. Dennoch: Am besten die eigenen Wünsche mit dem Arbeitgeber besprechen. Vielleicht ist er ja aufgeschlossener, als man es vermutet hätte?

Den Frauen, die sich nach der Karenz für einen neuen Arbeitsplatz bewerben, gibt Eva Egger einen Tipp mit auf den Weg: “Aus den Rückmeldung von Firmen wissen wir, was – neben der entsprechenden Qualifizierung – ein Einstellungskriterium ist: Dass frau vermittelt, dass sie voller Begeisterung und Engagement die Arbeit aufnehmen will!”

Interview mit einer Wiedereinsteigerin

Bushra Matti, 33 Jahre:
“Als Dominik vor 15 Monaten auf die Welt kam, ging ein sehnlicher Wunsch meines Mannes und mir in Erfüllung. Da es eine Problemschwangerschaft war, konnte ich während der neun Monate nicht arbeiten, sondern war die gesamte Zeit in Mutterschutz. Mit meinem Arbeitgeber, dem Verein Grenzenlos, war abgesprochen, dass es nach einem Jahr Karenz eine Teamsitzung geben würde, um die weitere Vorgangsweise abzuklären.

Gegen Ende des ersten Jahres der Karenz führten mein Mann, der sehr verständnisvoll ist und meine Gefühle sehr achtet, und ich viele Gespräche, weil ich mir nicht vorstellen konnte, zwei volle Jahre in Karenz zu bleiben. Ich fühlte mich einfach unglücklich mit dieser Perspektive. Dazu muss ich sagen, dass ich ab meinem 18. Lebensjahr selbständig war und immer gearbeitet habe. Ich liebe mein Kind, es ist unser größtes Geschenk, aber es ist mir einfach ein Bedürfnis, auch im Arbeitsleben zu stehen.

Folgendes Wiedereinstiegsszenario entwickelte ich in Gesprächen, einerseits mit meinem Mann und andererseits mit einer Beraterin des NOVA-Programms des WAFF und meinem Arbeitgeber sowie dem gesamten Team: Seit Mai, also nach einem Jahr Karenz, arbeite ich wieder Vollzeit beim Verein Grenzenlos und mein Mann geht für ein halbes Jahr in Karenz. Mein Mann schätzt seinen Arbeitsplatz und seine Tätigkeit am Flughafen Wien Schwechat sehr, aber er genießt jetzt seine Zeit mit seinem Sohn und entdeckt für sich ganz neue Welten.

Seit drei Wochen besuche ich nun auch ein IT-Colleg für Berufstätige an einer Handelsakademie, bei dem ich nach vier Semestern mit Matura und IT-Diplom abschließen werde. Da ich meine Dolmetsch-Ausbildung aus dem Irak hier in Österreich nur auf sehr kompliziertem Wege anrechnen lassen könnte, war ich auf der Suche nach einer intensiven und kostengünstigen Ausbildungsmöglichkeit, die mir zugleich einen Abschluss in Österreich als auch berufsrelevante Weiterbildung bieten würde. Den Tipp zu der Ausbildung, die ich jetzt mache, bekam ich übrigens von meiner WAFF-Beraterin.

Ab November werde ich nur mehr 20 Stunden arbeiten und 25 Stunden in der Schule sein. Im Moment ist die Belastung groß, aber mein Mann unterstützt mich sehr. Frauen in Karenz kann ich nur eines mitgeben: Unterstützung und Hilfe suchen, es gibt mehr, als man glaubt! Und sich nicht entmutigen lassen, wenn vielleicht eine erste Beraterin nicht engagiert oder nicht gut informiert ist. Hartnäckig sein und weitersuchen, dann klappt´s bestimmt!”

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