Kurz nach den vergangenen Nationalratswahlen wurde sie erneut ins Gespräch gebracht, die Steuerreform. Entsprechende Gesetzesänderungen müssen allerdings erst beschlossen werden. Die Steuerreform soll besonders einer ÖVP-Zielgruppe, den Familien, zugute kommen.
Der Entwurf für die Steuerreform geht nun in Begutachtung und soll nach dem Beschluss in Ministerrat (vorgesehen für 10. Februar) und Parlament ab April tatsächlich umgesetzt werden. Vorrangig sollen die Steuertarife, der neue Kinderfreibetrag, erhöhte Kinderabsetzbeträge sowie absetzbare Betreuungskosten neu definiert werden.
Geldsegen rückwirkend
Rückwirkend ab 1. Jänner sollte das Finanzamt Steuerzahlern mit Familie schon nach Ostern einiges an Geld gutschreiben. Zudem wird im September wieder eine 13. Familienbeihilfe bezahlt. Gemeinsam sollten Steuerersparnis und Mehrauszahlung für Familien mit mindestens zwei Kindern 1.900 bis 3.200 Euro pro Jahr und Familie ausmachen. Details sind allerdings noch zu besprechen. Dazu gehört, welche Art von Kinderbetreuungskosten Steuerzahler von der Steuer absetzen können. Verpflegungskosten in Kindergärten und Horten soll man auch künftig nicht von der Steuer absetzen können, ebensowenig Schulgeld für Privatschulen.