Fünf umfassende Untersuchungen stehen am Programm, bei denen Ihr Arzt kontrolliert, dass es der werdenden Mama und dem ungeborenen Kind gut geht. Weiters sieht der Mutter-Kind-Pass drei Ultraschall-Untersuchungen vor.
Nichts liegt Ihnen mehr am Herzen als das Wohlergehen Ihrer Lieben. Die Natur hilft Ihnen in der Schwangerschaft dabei, indem es das Ungeborene sicher in Ihrem Inneren schützt. Doch damit nicht genug, denn es gibt zahlreiche sinnvolle und wichtige Untersuchungen. Die sind im Mutter-Kind-Pass vorgesehen, den es übrigens schon seit 1974 gibt.
Fünf solcher Untersuchungen sind Pflicht. Die erste muss – wie die Beantragung des Mutter-Kind-Passes auch – bis zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche erfolgt sein. Hier steht zunächst eine umfangreiche Blutuntersuchung an. Getestet werden Blutgruppe, Blutzusammensetzung, HIV-Infektion, Lues-Infektion, Röteln-Antikörpertiter.
Blutdruck und Gewicht
Daneben wird, wie bei den übrigen vier Terminen auch, eine gynäkologische Untersuchung durchgeführt. Gleiches gilt für die Basiswerte wie Blutdruck, Gewicht und Urin. Die erste Untersuchung zeichnet sich durch eine umfangreiche Anamnese aus, bei der mögliche Risikofaktoren besprochen werden.
Untersuchung Nummer zwei erfolgt zwischen der 17. und der 20. Schwangerschaftswoche, wobei eine umfangreiche internistische Kontrolle durchgeführt wird. Zwischen Woche 25 und 28 sollten Sie zum dritten Mal bei Ihrem Arzt erscheinen. Der untersucht dann erneut die Blutwerte sowie eine mögliche Hepatitis-Infektion. Weitere Kontrolluntersuchungen sind zwischen der 30. und 34. Woche sowie zwischen der 36. und 38. Woche vorgesehen.
Zusätzlich zu diesen Untersuchungen sind drei Kontrollen per Ultraschall vorgesehen. Diese müssen zwischen der 8. und 12. Woche, der 18. und 22. Woche sowie der 30. und 34. Woche der Schwangerschaft erfolgen. Diese werden im Normalfall mit den anderen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen verbunden.
Untersuchungen gratis
Diese Untersuchungen sind für Sie als werdende Mami kostenlos, sofern sie von einem Vertragsarzt Ihrer Krankenkasse durchgeführt werden. Der Pass selbst ist ebenfalls gratis und kann auch von Nicht-Österreicherinnen beantragt werden, die ihren Wohnsitz in Österreich haben.
Nur wenn Sie die Untersuchungen wie vorgesehen in Anspruch nehmen, können Sie nach der Geburt das volle Kinderbetreuungsgeld erhalten. Ansonsten werden die Beträge in einem speziellen Verfahren nach einer bestimmten Zeit halbiert.
Den Mutter-Kind-Pass erhalten Sie bei Fachärzten für Allgemeinmedizin oder Gynäkologie, den Ambulanzen der Spitäler mit Geburtshilfe sowie in Familien- und Schwangerschaftsberatungsstellen.
Text: Stefan Trockel
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