Mit der Pflege sind Rechte und Pflichten verbunden Als Pflege-Eltern sind Sie in einigen Bereichen des kindlichen Lebens alleinverantwortlich und müssen für das Wohlergehen des Kindes sorgen. Der Staat unterstützt Sie dabei finanziell.
Betreuen Sie ein Pflegekind, so ist dies gleichermaßen mit Rechten und Pflichten verbunden. Diese betreffen allerdings vor allem die Erziehung und wie es der Name schon sagt Pflege. Ansonsten ist und bleibt das Kind immer noch ein Mitglied seiner bisherigen Familie. Hierin liegt auch der größte Unterschied zwischen einem Adoptiv- und einem Pflegekind. Sie als Pflege-Eltern sind im Kern also für zwei wesentliche Bereiche des kindlichen Lebens zuständig: Ihnen obliegt es, dafür zu sorgen, dass es dem Kind gut geht. Dies umfasst die Ernährung, die Gesundheit, die Hygiene und nicht zuletzt auch das Wohlgefühl. Daneben sind Sie für die Erziehung des Kindes verantwortlich. Es liegt an Ihnen, wie gut das Pflegekind gefördert und gefordert wird. Ziel sollte sein, dass das Kind sich in allen Bereiche möglichst gut entfalten kann: Körper, Seele und Geist.
Daneben gehört aber auch das Benehmen zum Komplex der Erziehung. Soziale Kompetenz muss – vor dem Hintergrund der oft desaströsen Vergangenheit oft neu erlernt werden. Sie haben es bei der Dauerpflege in der Hand, aus dem jungen Menschen einen überlebensfähigen Erwachsenen zu machen. Mit dem Beginn der Pflege erhalten Sie automatisch auch das gesetzliche Vertretungsrecht für die Bereich Erziehung und Pflege. Eine gesonderte Vollmacht wird nicht erteilt. Das heißt, hier handeln Sie alleinverantwortlich etwa bei Unterschriften unter dem Schulzeugnis oder bei einer Entscheidung für oder gegen eine Impfung. Für alle anderen Bereiche sind je nach Kompetenz die Eltern oder das Jugendamt zuständig.
Das liebe Geld
Da das Pflegekind ja nicht adoptiert wird, sind laut Gesetz seine Eltern auch weiterhin für seinen Unterhalt zuständig. Da Sie als Pflege-Eltern aber vom Jugendamt beauftragt worden sind, ist dieses auch für die Bezahlung zuständig. Je nach Bundesland erhalten Pflege-Eltern unterschiedliche Sätze des Pflegegeldes. Ziel ist es, die laufenden Kosten mit diesem Geld möglichst zu decken. Dies betrifft speziell die Nahrungsmittel, die Mittel zur Körperhygiene, Bekleidung, Schuhe und so weiter. Neben dieser Grundabdeckung können die Pflege-Eltern weitere staatliche Zahlungen erhalten, wenn sie die dafür notwendigen Bedingungen erfüllen: Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Pflegefreistellung möglich.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, beim Jugendamt in bestimmten Fällen Einmalzahlungen zu beantragen. Hierzu zählt die Ausstattungspauschale, die bei einer mehr als zwölfmonatigen Pflege bezahlt wird. Daneben werden spezielle gesundheitliche Maßnahmen wie Brille, Zahnspange und Therapien ebenfalls zumindest anteilig erstattet. Weiters können Kosten für Klassenfahrten oder das Schulgeld vom Jugendamt bezahlt werden. Es ist durchaus auch möglich, eine finanzielle Unterstützung zu erhalten, wenn Sie mit dem Pflegekind in den Urlaub fahren wollen.
Kontakt zu den Eltern
Wenn nicht zwingende Gründe gegen einen Kontakt zwischen Ihrem Pflegekind und dessen Eltern sprechen und dies gerichtlich so vorgegeben worden ist, haben Mutter und Vater des Kindes einen rechtlichen Anspruch auf den Kontakt. Sie als Pflege-Eltern sind verpflichtet, diesen zu er möglichen. Die Einzelheiten der Kontakte werden in der Pflegevereinbarung genannt. Dort wird auch geregelt, wie lange die Pflege dauern soll. Und ob eine Wiedereingliederung in den früheren Familienverband erfolgen soll. Gerade dann ist ein regelmäßiger Kontakt notwendig, damit sich die Eltern und ihr Kind nicht von einander entfremden. Darüber hinaus können Teenager ab dem 14. Lebensjahr über den Modus der Kontakte selbst entscheiden.
Hier bestimmen die Pflege-Eltern, sofern dies vom Gesetz zugelassen ist und die Kosten gedeckt sind:
- Ausbildung
- Ernährung
- Erziehung
- Förderung
- Gesundheit
- Körperpflege
- Reisen
- Religion
- Schulbildung
- Sport
- Therapien
- Wohnsitz
- Hygiene
- Verantwortung
- Pflegegeld
- Familienbeihilfe
- Kinderbetreuungsgeld
- Einmalzahlungen
Text: Stefan Trockel
Foto: Goodluz/Shutterstock.com