Wer ein Kind adoptieren will, muss quasi die „Hose herunterlassen“. Die persönlichen, wirtschaftlichen, sozialen Bedingungen werden genau untersucht.
Sie wollen ein Kind adoptieren? Dann müssen Sie erst einmal bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um überhaupt als mögliche Adoptiveltern in Frage zu kommen. Generell können in Österreich sowohl Ehepaare als auch Singles ein Kind adoptieren. Einzelpersonen müssen sich nicht in einer Partnerschaft befinden. Eine reine Formalie stellt das Alter der Adoptivwilligen dar. Denn hierzulande müssen Frauen mindestens das 28. Lebensjahr vollendet haben, Männer das 30. Lebensjahr. Zwischen den späteren Adoptiveltern und dem Adoptivkind muss ein Altersunterschied von mindestens 18 Jahren bestehen. So will der Gesetzgeber möglichst optimal die „normale“ Beziehung vom Kind zu seinen Eltern nachbilden. Abweichung von der Altersregelung gibt es nur im absoluten Ausnahmefall – und dann auch nur für den Altersunterschied zwischen Eltern und Kindern. Dies ist beispielsweise dann möglich, wenn jemand das Kind des Partners adoptieren will. Es muss also bereits eine Beziehung von längerer Dauer zwischen dem Adoptionswilligen und dem Kind bestehen.
Der Sozialbericht
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt werden, kommt es daneben auf diverse Faktoren an: Die wirtschaftlichen Voraussetzungen müssen ebenso stimmen wie die gesundheitliche Verfassung der Adoptionswilligen. Weiters wird auch das persönliche, soziale Umfeld unter die Lupe genommen. Bestandteil des Prüfungsverfahrens ist ein Sozialbericht. Hier werden die Lebensumstände beleuchtet, in denen die Adoptionswilligen leben. Damit soll geklärt werden, ob die sozialen und persönlichen Verhältnisse der potentiellen Eltern mit den Interessen und Bedürfnissen eines Kindes kollidieren.
Das Einkommen
Es muss weiters sichergestellt werden, dass die Adoptiveltern für Ihren Nachwuchs sorgen können. Aus diesem Grund gehören Einkommensnachweise zu den üblichen Unterlagen, die im Adoptionsverfahren geprüft werden. Grundvoraussetzungen für die Adoption sind ein geregeltes Einkommen, mit dem die finanziellen Belastungen der entstehenden kleinen Familie gut gemeistert werden können. In die Berechnungen spielen auch eventuelles Wohneigentum oder die Miete mit hinein. Denn es muss genügend Platz für das Adoptivkind vorhanden sein. Weitere Dokumente, die beigebracht werden müssen, sind ein Strafregisterauszug und ein ärztliches Attest. Durch diese Prüfung wollen die Behörden sichergehen, dass die Adoptiveltern nicht straffällig geworden und vor bestraft sind. Auch sollten sie sich mit ihrer ganzen Kraft dem Kind widmen können, weshalb schwere (chronische) Krankheiten sowie geistige oder psychische Einschränkungen gegen eine Adoption sprechen.
Zustimmung zur Adoption
Neben diesen Voraussetzungen auf der Seite der Adoptionswilligen, müssen die leiblichen Eltern einer Adoption zugestimmt haben. Als Folge sucht das zuständige Jugendamt nach geeigneten Adoptiveltern. Als zuständige Behörde muss es im Adoptionsverfahren der Adoption ausdrücklich zu stimmen – sofern das Kind unter 18 Jahren ist. Eine Zustimmung der Eltern entfällt bei einer anonymen Geburt, das Abgabe an der Babyklappe oder einem Findelkind aus verständlichem Grund. Hier ist direkt das Jungendamt zuständig, das allerding eine Frist von mindestens zwei Monaten abwarten muss. Erst danach darf das Baby zur Adoption freigegeben werden.
Text: Stefan Trockel
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