Ein Traum von einem Mann, das Wunschkind ist da – und dann das böse Erwachen. Nach der Trennung bestreitet der Traummann sogar die Vaterschaft …
Simon war perfekt – Katrin war bis über beide Ohren verliebt. Das Wunschkind ließ nicht lange auf sich warten. Doch dann kam die Trennung – und die Probleme begannen, vor allem für das Kind. „Simon war so selbstsicher, vermittelte so viel Geborgenheit und Zuneigung. Ich war ja so verliebt“, schwärmt Katrin L., 34. Ein Kind wollte er mit ihr, so schnell wie möglich. Katrin ließ sich darauf ein, dachte, den Mann fürs Leben gefunden zu haben. Schon nach wenigen Wochen klappte es mit dem Kinderwunsch. Katrin war überglücklich, auch ihr Freund zeigte sich zunächst begeistert. Doch dann brach das Kartenhaus Stück für Stück zusammen. „Er hatte plötzlich immer weniger Zeit. Wenn wir endlich einmal zusammen waren, haben wir nur gestritten.“ Der größte Schock folgte jedoch noch: „Ich entdeckte, dass er noch eine Beziehung zu seiner angeblichen Ex-Freundin hatte.“ Katrins Zustand verschlechterte sich, sie bekam in seiner Gegenwart Herzrasen und entfernte sich körperlich von ihm. Daraufhin wurde er verbal aggressiv und schmiss mit Gegenständen durch die Gegend. „Ich bekam Angst und setzte ihn vor die Tür. Danach folgte die Korrespondenz ausschließlich über Anwälte und das Gericht,“ so die verzweifelte Wienerin. Der härteste Schlag war, als Simon die Vaterschaft abstritt. Ein Jahr dauerte es, bis der angeforderte DNA-Test rechtskräftig erläuterte, dass er der Vater war! Dennoch zahlte Simon keine Alimente. Immer wieder verzögerte er die Herausgabe der vom Gericht eingeforderten Unterlagen. Erst nach drei Jahren war es so weit: Er musste die ausständigen Alimente nachzahlen. Und nun plötzlich die Wende: Er pocht auf das Besuchsrecht, das er rechtlich gesehen bekommt – in einem Besuchscafé mit Betreuung.
Belastendes Verhalten
Mag. Guido Löhlein, Netzwerk Väterbewegung der Organisation „Väter ohne Rechte“ hat Erfahrung durch langjährige Verfahren, die an seine Organisation herangetragen werden: „Ein sehr bedauerliches Beispiel. Der Vater hat durch das Bestreiten der Vaterschaft und die jahrelange Verzögerung des Verfahrens ein destruktives, für alle belastendes Verhalten gezeigt. Dennoch hat das Kind das Recht auf direkten Kontakt zu beiden Elternteilen. Ein von einer Sozialarbeiterin begleiteter Kontakt erscheint aufgrund des Verhaltens des Vaters passend. Wenn der Vater die Kontakte zur Tochter zuverlässig wahrnimmt und sich zwischen den beiden eine gute Beziehung entwickelt, so sollte auch Frau L. dies positiv sehen und fördern – im Sinne ihrer Tochter. Natürlich müssen einander Vater und Tochter nach dieser Vorgeschichte erst einmal kennen lernen, und es ist auch normal, dass sich die Mutter Sorgen macht.“ Leider ist dieser Fall kein Einzelfall. An die 20.000 Ehen (Quelle: Statistik Austria) und Beziehungen werden jedes Jahr in Österreich geschieden oder getrennt. Streitigkeiten bezüglich der Kinder sind zwischen den Ex-Partnern keine Seltenheit. Mag. Guido Löhlein: „Derzeit gibt es ja nur die Verpflichtung, Unterhalt zu zahlen, aber keine familiären Betreuungspflichten. Insofern sind Gesetzgeber und Rechtssprechung konsequent: geschiedene/getrennte Väter haben kein durchsetzbares Recht auf Familienleben mit ihren Kindern, sie sind aber andererseits auch nicht verpflichtet, Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Wirklich konsequent wäre es, das Recht auf Familienleben aus der Sicht der Kinderrechte zu betrachten: Es ist das Recht des Kindes, von beiden Elternteilen betreut zu werden. Daher sollte es auch die Verpflichtung der Eltern sein.
Zweischneidige Angelegenheit
Katrin L. jedenfalls ist verzweifelt: „Wie unser System versagt, dass ich drei Jahre auf Unterhalt warten muss und nur einen Vorschuss vom Staat über € 105 bekomme! Dass ich ewig auf alles warten muss, der Kindesvater sich aber spielen kann, verschont wird und sofort seine Rechte erhält. Ich werde nun vom System gezwungen, dass der Kindesvater meine Tochter sehen darf, werde ständig psychosomatisch krank.“ Eine schwierige Situation, pflichtet auch Mag. Löhlein bei: „Eine wesentliche Rolle kommt sicher den Berichten der Sozialarbeiterin zu, die im Besucher-Café anwesend ist. In ihrem eigenen Interesse sollte Frau L. mit den Behörden kooperieren – bei aller oft notwendigen kritischen Auseinandersetzung. Sie beschreibt den Vater ihres Kindes zu 100 % negativ. Das mag im konkreten Fall durchaus der Realität entsprechen, es fällt aber auf, wie viele Elternteile den Ex-Partner zu 100 % negativ darstellen, Mütter ebenso wie Väter. Das eigene Verhalten dagegen wird ausgeblendet oder im besten Licht dargestellt. Oft mangelt es hier an einer selbstkritischen Auseinandersetzung. Konflikte bleiben so dauerhaft ungelöst.“
Mag. Löhlein rät: „Frau L. und ihr Ex-Partner sollten die Situation mit den Augen des Kindes sehen: Wenn die Tochter gerne die Zeit mit dem Vater verbringt und der Kontakt zum leiblichen Vater wichtig für sie ist, sollte Frau L. den Kontakt auch zulassen. Andererseits muss der Vater verstehen, dass er nach der langen Zeit der Distanzierung das Vertrauen langfristig aufbauen und sich als zuverlässiger Partner für seine Tochter beweisen muss.“
Text: Andrea Penz
Foto: Pixabay_Pete_Linforth
Dem Kind zuliebe
„Väter ohne Rechte“ rät in schwierigen Konfliktsituationen zwischen den Ex-Partnern:
- Ruhe und Gelassenheit bewahren, auch wenn man zerspringen könnte! Das fällt besonders schwer, aber es werden neue Möglichkeiten und Chancen kommen. Schweigen ist Gold! Niemals irgendwelche Drohungen aussprechen, niemals sagen, was man vorhat. Aber sehr wohl zuhören.
- Alles aufschreiben, damit später alles besser nachvollziehbar wird. SMS und E-Mails abspeichern. Nichts unter Druck zusagen oder unterschreiben. Immer Bedenkzeit verlangen, sich später mit Freunden oder unserer Organisation beraten.
- Wenn möglich niemals alleine mit dem Ex-Partner sprechen, immer Vertrauenspersonen mitnehmen. Streit in Gegenwart der Kinder vermeiden!
- Bei Anschuldigungen nicht darauf eingehen. Keine Ankündigungen, keine Drohungen, keine Vorhaben äußern. „Nicht reden, sondern handeln“, sich nicht provozieren lassen. Man ist nicht mehr in der Partnerschaft, deshalb ist man auch keine Antworten und Rechtfertigungen schuldig. Keine Rache oder Vergeltung!
- Kommt irgendein Entgegenkommen, immer positiv reagieren – aber auch nicht über den Tisch ziehen lassen.
- Zu jedem Antrag bei Gericht immer auch ein einstweiliges Besuchsrecht beantragen, das sofort vollziehbar und vollstreckbar sein soll, mit der Begründung, dass eine Entfremdung unbedingt vermieden werden soll.
Info und Hilfestellung:
- Organisation: „Väter ohne Rechte“ www.vaeter-ohne-rechte.at
- Selbsthilfegruppe „Geschiedene Väter und Mütter“ www.geschiedene-vaeter.org
- Hilfe für traumatisierte Kinder: www.safe-place.at
Im Namen des Vaters
Mag. Guido Löhlein von „Väter ohne Rechte“ im Interview
fratz&co
Wofür genau setzt sich „Väter ohne Rechte“ ein?
Guido Löhlein
„Väter ohne Rechte“ setzt sich für eine Reform des Familienrechts ein, für das Recht des Kindes auf beide Elternteile und für die Gleichberechtigung von Müttern und Vätern. Wir unterstützen Elternteile, Großeltern und Kinder, die gegen ihren Willen und ohne wichtigen Grund getrennt werden, insbesondere wenn sie mit Behörden zu tun haben.
fratz&co
Das Recht des Kindes ist sein Anspruch auf beide Elternteile! Woran scheitert die Durchführung oft?
Guido Löhlein
Scheidungs- und Trennungssituationen sind häufig von Konflikten geprägt. In diesen Konflikten schlagen Gefühle wie Hass, Aggression, Rache etc. durch. Aufgabe des Staates wäre es, zur Lösung dieser Konflikte beizutragen und die Schwächsten, die Kinder, vor schwerwiegenden Nachteilen zu schützen. Derzeit ist es jedoch so, dass der Staat vordergründig „klare Verhältnisse“ schafft. Am klarsten tritt das im § 166 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches zutage, in dem die Obsorge über uneheliche Kinder unabhängig von jeder Vorgeschichte der Mutter übertragen wird.
Nicht nur viele Erfahrungsberichte, sondern auch die Studie „Vom Kontaktabbruch der Vater-Kind-Beziehung“ vom österreichischen Institut für Familienforschung belegen, dass Väter vor Gericht kaum eine Chance haben – unabhängig von den Umständen des Einzelfalles. Die Behörden, im Familienrecht sind das Gerichte und Jugendämter, sehen Konflikte und Spannungen zwischen geschiedenen bzw. getrennten Eltern als Beweis dafür an, dass das Kind nur bei einem Elternteil leben darf. Sie meinen entgegen wissenschaftlichen Erkenntnissen, dass es bei starken Spannungen besser ist, wenn das Kind einen Elternteil nicht mehr sieht. Bedauerlicherweise wird das von obsorgeberechtigten Elternteilen – meist Müttern, aber auch von Vätern – ausgenutzt. Wenn dieser Elternteil die Spannungen bewusst erhöht, kann er/sie seine Hass- und Rachegefühle mittels der Kinder ausleben und so vordergründig „profitieren“.
fratz&co
Können Sie uns einige Zahlen nennen? Wie viele „Väter ohne Rechte“ gibt es in etwa in Österreich?
Guido Löhlein
Gemäß Statistik Austria gibt es 260.00 ?? Personen bis 19 Jahre mit außer Haus lebendem leiblichen Vater. Laut Sozialministerium verlieren Studien zufolge rund 40% der Kinder ein bis drei Jahre nach der Trennung oder Scheidung einen Elternteil aus ihrem Leben. Wir rechnen insgesamt mit einem Kontaktabbruchs-Anteil von 50%, der ebenfalls durch Studien hinterlegt ist. Bei 1,4 Kindern pro Vater kommen wir auf knapp 100.000 Väter mit kaum oder keinem Kontakt zu ihren Kindern. Gemeinsam mit den Kindern und den Angehörigen (Großeltern, andere Verwandte) handelt es sich um ca. 550.000 Menschen. Aus rechtlicher Sicht: 2008 gab es in Österreich etwa 185.700 alleinerziehende Mütter (wobei in diesen Fällen der Vater der Kinder noch lebt) und entsprechend viele nicht-obsorgeberechtigte Väter.
fratz&co
Wie sieht es mit den Rechten von ledigen Vätern aus? Sind sie wirklich noch ein „juristischer Niemand“?
Guido Löhlein
„Juristischer Niemand“ ist zutreffend. Ich möchte hier nochmals den § 166 ABGB nennen. Sie können als Vater jahrelang mit ihren Kindern zusammen gelebt haben, sie können die gemeinsame Obsorge jahrelang praktiziert haben, und sind doch vor Gesetz und Gericht rechtlos. Juristen könnten hier entgegenhalten, dass es das Recht auf „persönlichen Verkehr“ gibt und auf Informations- und Äußerungsrechte – aber in der gerichtlichen Praxis sind diese Rechte nicht durchsetzbar.
fratz&co
Welche Rolle spielt die Fürsorge? Welche Vorgaben kommen von dieser Seite?
Guido Löhlein
Es herrscht unter unseren Mitgliedern und generell in unserem Umfeld eine große Unzufriedenheit mit der österreichischen Jugendwohlfahrt. Die Sozialarbeiter erscheinen in den familienrechtlichen Außerstreitverfahren vielfach überfordert und schwanken zwischen vagen Stellungnahmen und massiven Eingriffen in Familien, denen durch eine vor Ort – Betreuung vorgebeugt werden könnte.
Auch die Jugendämter neigen in den uns bekannten Fällen zu einer „je höher die Spannungen, desto weniger Kontakt zum Vater“ – Automatik, die wir für fatal für die Kinderseele und außerdem für ideologisch bedingt halten.
fratz&co
Die Mühlen bei den Behörden laufen leider oft sehr langsam, manchmal zum Vorteil eines Elternteils, wenn er auf Verzögerung aus ist, oft aber auch viel zu langsam. Worin besteht da Ihrer Meinung nach unbedingt Handlungsbedarf?
Guido Löhlein
Eine unserer Hauptforderungen ist die Beschleunigung der familienrechtlichen Verfahren. Die Gerichte könnten innerhalb weniger Wochen untersuchen, wie das Familienleben vor der Trennung funktioniert hat. Kinder, die ihren Vater jeden Tag gesehen haben, sollten ihn auch nach einer Trennung der Eltern weiterhin am Wochenende und an Wochentagen sehen können. In den meisten Fällen wäre mit einem diesbezüglichen Beschluss, zumindest mit vorläufiger Wirkung, viel gewonnen. Viel Potenzial liegt auch in der Vereinfachung der Verfahren. Der Gesetzgeber könnte hier viel genauere Vorgaben machen, das würde viele Unsicherheiten und Willkürakte vermeiden. Die Vielzahl an Beteiligten – Richter, Anwälte, Sozialarbeiter, Gutachter, Kinderbeistände, Besuchscafes, Beratungsinsititutionen, etc. führt dazu, dass die Verantwortung wie eine heiße Kartoffel weitergegeben wird und dass die Verfahren extrem lang dauern.
fratz&co
Werden die Rechte der Väter anders behandelt als die der Mütter? Merken Sie da einen Unterschied?
Guido Löhlein
Das kann man am besten mit dem Originalzitat einer Jugendamts-Sozialarbeiterin beantworten: „Die schlechteste Mutter ist immer noch besser als jeder Vater“. Das ist die Einstellung und Väter spüren das täglich.
fratz&co
Wie können beide Elternteile dazu beitragen, dass ein Kind eine Scheidung und die daraus folgenden Konsequenzen gut übersteht?
Guido Löhlein
Indem sie für die Kinder möglichst wenig am Bewährten verändern. Eine Scheidung oder Trennung der Eltern ist ein großer Einschnitt im Leben von Kindern. Wenn noch dazu ein Elternteil den anderen aus der Familie drängt und dessen Kontakte zu den Kindern abbricht oder reduziert, kommt noch eine gravierende Belastung dazu. Der Kontakt zwischen Kindern und Elternteilen sollte daher im zeitlichen Umfang in etwa gleich bleiben. Wenn zB ein Kind mit seinem Vater bis zur Trennung gemeinsam für die Schule gelernt hat, sollte sich nach der Trennung daran nichts ändern.
fratz&co
Wie kann es dazu kommen, dass Eltern die Kinder nicht sehen wollen – können Sie mir dazu Zahlen nennen und wie kann es zu so einer Situation kommen?
Guido Löhlein
Sicher gibt es dazu verschiedenste Motive. In unserem Umfeld sehen wir häufig, dass Eltern in die Resignation getrieben werden. Wenn Eltern unter den Belastungen einer Scheidung oder Trennung um den Kontakt zu ihren Kindern kämpfen, wird ihnen das Leben so lange durch lange Verfahren, hohe Kosten, laufende Entfremdung von den Kindern während des Verfahrens, und abweisende Beschlüsse schwer gemacht, bis sie resignieren.
Stellen Sie sich vor, Sie dürfen Ihre Kinder für wenige Stunden pro Monat im Besuchscafe unter Aufsicht einer Sozialarbeiterin sehen. Das ist kein seltener Fall; wir haben mittlerweile allein 159 vom Sozialministerium geförderte Besuchscafes in Österreich. Ein solcher „Besuchstermin“ schafft sehr häufig für Kinder wie Eltern mehr Trennungsschmerz als Wiedersehensfreude. Viele schaffen es einfach nicht hinzugehen. Wenn man diesen Eltern das zur Last legt und ihnen vorwirft, sie wollten ihre Kinder ja gar nicht sehen, kann man nur mehr von organisiertem Wahnsinn sprechen.
fratz&co
Ist eine gemeinsame Obsorge, wie sie auch auf politischer Ebene angestrebt wird, tatsächlich so ideal? Vor allem, wenn sich die Ex-Partner einfach nicht mehr verstehen. Birgt das nicht noch mehr Zündstoff?
Guido Löhlein
Der wahre Zündstoff liegt im § 166 ABGB oder darin, dass die gemeinsame Obsorge nach Trennungen bzw. Scheidungen jederzeit einseitig und ohne Begründung aufgehoben werden kann! Das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelmäßig bei der Mutter, ein „Heim erster Ordnung“, das auch Kindern verordnet wird, die gerne bei beiden Eltern leben wollen – wir nennen das Doppelresidenz -, das ist gesellschaftlicher Zündstoff.
Obsorge ist Pflege, Erziehung, Vertretung und Verwaltung. Eltern muss im Regelfall das Recht erhalten werden, ihre Kinder gemeinsam zu erziehen, zu pflegen und zu vertreten. Die Evaluierungs-Studie „Was bringt die gemeinsame Obsorge?“ im Auftrag des Justizministeriums kam zum Schluss, dass die gemeinsame Obsorge konfliktberuhigend wirkt. Das deckt sich mit der Praxis: Die automatische, gesetzlich verordnete alleinige Obsorge eines Elternteils gießt Öl ins Feuer der elterlichen Konflikte.
Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, zB wenn der Kontakt zu einem Elternteil schädlich für das Kind ist, muss die alleinige Obsorge eines Elternteils zur Anwendung kommen.
fratz&co
Was wünschen Sie sich für die Zukunft? Was soll von Seiten der Politik passieren?
Guido Löhlein
Wir wünschen uns, dass nach 18 Jahren die UN-Kinderrechtskonvention in die österreichische Rechtsordnung umgesetzt wird, weiters die gemeinsame Obsorge als Regelfall, ein ungestörtes Recht auf Familienleben auch im Falle von Scheidungen und Trennungen, rasch und kompetent geführte gerichtliche Verfahren und gerichtliche Beschlüsse, die auch tatsächlich durchsetzbar sind. Außerdem dass die erkannten Probleme im Bereich der Familienrichter gelöst werden – dieses Thema findet man ja auch im Regierungsübereinkommen. Aus Anlass der aktuellen Kampagne der Frauenministerin: nicht nur Öffentlichkeitsarbeit, sondern ein eigenständiges Recht aller Väter auf Karenz. Kurz: Ein kinder- und familienfreundliches Österreich.