Strompreisrabatt, Schulstartgeld und anderen Maßnahmen sollen in Niederösterreich dazu beitragen die mehr als heftige Teuerung ein wenig abzufangen. Die Gelder fließen unabhängig von den Unterstützungsmaßnahmen, die die Bundesregierung im Rahmen ihres Anti-Teuerungspaketes zahlt. Allerdings müssen die Niederösterreicher:innen die verschiedenen Hilfen beantragen.
Die Inflation wird für immer mehr Familien zur echten Herausforderung. Angetrieben von einem bisher nie gekannten Anstieg der Energiepreise steigt die Inflationsrate in Österreich im August auf mehr als 9 Prozent. Neben der Republik unterstützt auch das Land Niederösterreich mit einem Anti-Teuerungspaket. Die Hilfen müssen aber beantragt werden. Wo Sie die Anträge für die einzelnen Maßnahmen einbringen müssen erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Strompreisrabatt ab Oktober
Die Höhe des Rabattes ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder abhängig. Laut einer Information der EVN werden 11 Cent pro Kilowattstunde für 80 % des Durchschnittstromverbrauch eines Haushaltes gefördert. Der Rabatt soll für alle Menschen gelten, die am 1. Juli ihren Hauptwohnsitz in NÖ gemeldet hatten. Die Höhe hängt von der Anzahl der Personen die zu diesem Zeitpunkt einen Hauptwohnsitz im Haushalt hatten.
Der Strompreisrabatt des Landes NÖ staffelt sich folgendermaßen:
1 Person 169,58 Euro/Jahr
2 Personen 272,36 Euro/Jahr
3 Personen 374,44 Euro/Jahr
4 Personen 415,80 Euro/Jahr
5 Personen 4 57,07 Euro/Jahr
Für jede weitere im selben Haushalt gemeldete Person mit Hauptwohnsitz kommen noch einmal 41,27 Euro/Jahr dazu.
Achtung der blau-gelbe Strompreisrabatt muss bis zum 31.03.2023 beantragt werden.
Hier finden Sie die Seite mit den entsprechenden Links für den Antrag für EVN-Kunden (schon jetzt möglich), Verbund und Wien-Energie (ab26.9.2022) sowie die Kunden aller anderen Stromversorger: https://www.noe.gv.at/noe/Energie/Strompreisrabatt.html#heading_FAQs
Schulstartgeld – einmalig 100 Euro
Achtung: Das blau-gelbe Schulstartgeld ist unabhängig von jenem, dass die Republik im September an Bezieher/innen der Familienbeihilfe überweist bzw. überwiesen hat. Das NÖ Schulstartgeld von 100 Euro muss extra beantragt werden. Die Anträge können ab Mitte August per Online-Formular eingebracht werden. Pro Schüler/in oder Lehrling ist ein Antrag bis 4. Februar 2023 einmal möglich.
Weitere Details bzw. Link zum Formular hier: https://www.noe.gv.at/noe/Kindergaerten-Schulen/Blau-gelbes_Schulstartgeld.html
Neben den Anti-Teuerungsmaßnahmen die allen Familien und Einzelpersonen zu Gute kommen, gibt es noch einige Sonderförderungen. Weiterführende Infos zu diesen Förderungen wie Pendlerbeihilfe, Wohnbeihilfe und dem Heizkostenzuschuss, die nur bestimmte Personenkreise umfassen, erhalten Sie hier in dieser Zusammenfassung der Grüner Wirtschaftstreuhand Steuerberatung:
Übrigens: Alles zum Anti-Teuerungspaket der Bundesregierung, welches für jeden Erwachsenen zumindest 500 Euro bringen soll lesen Sie hier: https://www.fratz.at/tipps/beschlossen-das-bringt-das-anti-teuerungspaket-fuer-familien
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