Etwa zwei Prozent aller Babys werden hierzulande in den eigenen vier Wänden geboren. Betreut werden Sie vor, während und nach einer Hausgeburt von Ihrer Hebamme.
Überlegen Sie, wo und wie Sie Ihr Kind auf die Welt bringen wollen? Eine Möglichkeit ist das eigene Zuhause mit einer Hausgeburt. Es ist die althergebrachte Form einer Entbindung, weshalb sich Frauen immer wieder für diese klassische Variante des Kinderkriegens entscheiden. In Österreich entscheiden sich rund zwei Prozent aller Schwangeren für diese Art, ihr Kind auf die Welt zu bringen.
Für eine Hausgeburt spricht, dass Sie sich als werdende Mami in den eigenen vier Wänden wohl fühlen, Ihnen alles vertrauter ist. Das gibt Ihnen, wenn es so weit ist, ein gutes und vor allem sicheres Gefühl. Folglich ist das eigene Zuhause auch der ideale Ort, damit Sie sich im Vorfeld der Geburt gut entspannen können.
Eine Hausgeburt kommt ausschließlich in Frage, wenn die Schwangerschaft ohne nennenswerte Komplikationen abgelaufen ist und auch für die anstehende Geburt keine Risiko besteht. Ob Sie bei einer Hausgeburt entbinden können und dürfen, liegt im Ermessen Ihrer Hebamme. Typische Hinderungsgründe sind Mehrlingsschwangerschaften, Auffälligkeiten beim Ungeborenen oder Infektionen der Mutter.
Die sollten Sie sich ja schon deutlich vor dem errechneten Geburtstermin gesucht haben. Denn eine Entbindung ist auch etwas sehr Persönliches, weshalb zur Hebamme ein Vertrauensverhältnis aufgebaut worden sein sollte. Die Expertin in Sachen Geburt entscheidet aufgrund der Befunde – meist im Mutter-Kind-Pass niedergeschrieben – über eine Hausgeburt.
In die Überlegungen zu einer Hausgeburt sollten Sie auch folgende Punkte einbeziehen: Sie werden grundsätzlich ausschließlich von der Hebamme betreut. Deshalb sind Medikamente wie Wehen- und Schmerzmittel nur in begrenzter Zahl und Art vorhanden. Beim Auftreten möglicher, nicht vorhersehbarer Komplikationen müssen Sie zur weiteren Versorgung erst ins nächste Spital gebracht werden.
Eine Vertraute
Die Hebamme ist Ihre kompetente Bezugsperson, Ansprechpartnerin und wie bereits erwähnt Vertraute rund um die anstehende Geburt. Deshalb begleitet sie Sie auf Ihrem Weg, was bis zu einem gewissen Grad von der Krankenkasse bezahlt wird. Die übernimmt die Kosten für maximal sieben Hausbesuche. Je nachdem welche Leistungen Sie darüber bei der Hebamme in Anspruch nehmen, müssen Sie diese aus der eigenen Tasche berappen.
Bei weitem nicht alle Hebammen haben einen Kassenvertrag abgeschlossen. In diesem Fall müssten Sie grundsätzlich erst einmal die Kosten selber tragen. Auf Antrag kann die Krankenkasse aber bis zu 80 Prozent der Ausgaben erstatten beziehungsweise übernehmen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld darüber.
Gerade diese Arbeit zeichnet die Hebammen aus. Ihr Beruf und ihre Arbeit sind nicht bloß auf die eigentliche Unterstützung bei der Entbindung beschränkt. Sie sind echte Expertinnen bei Fragen zur Schwangerschaft und Geburt. Allerdings sollten Sie nicht ausschließlich auf die Hebamme setzen. Denn ohne die vom Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungen erhalten Sie später keine Kindergeld.
Die Hebamme kann durchaus zu einer echten Wegbegleiterin auf dem letzten Teilstück der Schwangerschaft werden. Dabei wird sie sich auch Ihr Zuhause anschauen, Sie über die Hausgeburt und die damit verbundenen Risiken informieren. Weiters kann sie bei regelmäßigem Kontakt als Beobachterin den Verlauf der Schwangerschaft gut beurteilen.
In der Phase um den errechneten Geburtstermin herum sollte die Hebamme in ständiger Rufbereitschaft sein. So kann sie Ihnen kurzfristig zur Seite stehen. Mit einer Untersuchung vergewissert sich die Hebamme, dass das Baby nun tatsächlich auf die Welt kommen will.
Was kann und darf die Hebamme? Die typischen entspannenden und helfenden Methoden im unmittelbaren Vorfeld der Geburt wie Entspannungsbäder, Pezzi-Ball oder Akupunktur darf die Hebamme bei entsprechender Schulung durchführen. Bestimmte wehenfördernde und scherzlindernde Medikamente kann Sie Ihnen auch geben.
Eine Periduralanästhesie (PDA) darf hingegen nur ein Facharzt durchführen. Ebenso ist es der Hebamme nicht gestattet eine Geburt durch den Einsatz einer Saugglocke oder einer Zange zu unterstützen. Auch in diesem Fall muss ein Arzt dies übernehmen.
Nach der Geburt
Wenn Ihr Baby auf die Welt gekommen ist, wird es von der Hebamme erstversorgt. Anschließend kümmert sie sich um Sie, die frischgebackene Mami. Sie werden gründlich untersucht und mögliche Verletzungen wie ein Dammriss werden professionell versorgt.
In der folgenden Zeit ist die Hebamme auch weiterhin für Sie da. Zum einen soll sie kontrollieren, dass Sie sich gut erholen. Und sie soll die anfängliche Entwicklung des Babys beobachten und beurteilen. Zudem kann sie Ihnen rund um das Thema Stillen eine große Hilfe sein.
Text: Stefan Trockel
Foto: Lucky Business/Shutterstock.com