Es kann eine ganze Weile dauern, bis Sie alle notwendigen Unterlagen beisammen haben und dann noch ein mögliches Adoptivkind gefunden ist: Warteliste, Adoptionsvertrag, diversen Bewilligungen …
Eine Adoption ist in erster Linie zuerst einmal eines: ein bürokratischer Akt. Er wird durch einen Adoptionsvertrag geregelt. Bis der zustande kommt, müssen im Vorfeld noch einige Hürden genommen werden. Es gibt unterschiedliche Arten der Adoption. In den meisten Fällen wollen sich die leiblichen Eltern aus den unterschiedlichsten Gründen Ihr Kind zur Adoption freigeben. Oft sind persönliche Probleme die Ursache hierfür. In anderen Fällen adoptieren Erwachsene das Kind ihres Partners. Ist die Freigabe durch die Eltern erfolgt, gehen Obsorge und damit die Verantwortung für das Kind auf das Jugendamt über. Wenn die Eltern unbekannt sind, ist das Jugendamt sofort zuständig. Bei Vorliegen der Zustimmung der Eltern kann die Behörde sofort tätig werden und Adoptiveltern suchen. Ansonsten muss eine Wartefrist von acht Wochen ein gehalten werden.
Lange Wartelisten
Warten heißt es auch für viele Adoptionswillige. Denn das Verhältnis von Angebot an Kindern, die zur Adoption stehen, und Suchenden liegt stellenweise bei 1:10. Deshalb gibt es bei Jugendämtern entsprechende Wartelisten, auf denen diejenigen vermerkt sind, die die Adoptionsvoraussetzungen erfüllen. Sind die passenden zukünftigen Eltern gefunden, wird das eigentliche Verfahren eingeleitet. Dabei haben die Adoptionswilligen das Recht, Vermittlungsvorschläge abzulehnen. Stimmen die zukünftigen Eltern zu, werden Sie bei Inlandsadoptionen vorübergehend zu Pflegeeltern. Das heißt, bis zur endgültigen Entscheidung durch ein Gericht kommt das Kind schon in seine zukünftige Familie. Der Adoptionsvertrag ist die rechtliche Grundlage, damit aus den Adoptionswilligen echte Eltern werden können. Der Vertrag wird zwischen ihnen und dem Jugendamt geschlossen, was damit das Kind und seine Rechte vertritt. Nur Volljährige dürfen diesen Vertrag selber abschließen.
Der Vertrag wird in der Regel in der Kanzlei eines Rechtsanwaltes oder in einem Notariat angefertigt. Nach dem Unterzeichnen des Adoptionsvertrages dauert es meist noch rund ein halbes Jahr, bis zur Anhörung bei Gericht. Neben dem Jugendamt wird auch das Adoptivkind gehört, sofern es älter als fünf Jahre ist. Natürlich werden auch die derzeitigen Pflege- und späteren Adoptiveltern befragt. Mit der Bewilligung des Adoptionsvertrages durch das Gericht werden die Adoptionswilligen zu „echten“ Eltern. Unterschieden werden drei Arten der Adoption: Inkognito-Adoption, halboffene Adoption und offene Adoption. Bei der Inkognito-Variante kennen sich die leiblichen Eltern und die Adoptiveltern nicht. Bei der offenen Adoption stehen beide Parteien in direktem Kontakt mit einander, bei der halboffenen über das Jugendamt.
Ein Kind aus dem Ausland
Per Gesetz ist es in Österreich untersagt, eine Adoption gegen Bezahlung zu vermitteln. Allerdings bedeutet das nicht, dass eine Adoption kostenfrei ist. Denn auch bei einer Inlandsadoption fallen Gebühren zum Beispiel für den Auszug aus dem Strafregister und Honorare etwa für den Anwalt an, der den Adoptionsvertrag aufsetzt. Deutlich kostspieliger ist eine Auslandsadoption, auf die aber immer mehr Kinderlose mangels Angebot hierzulande zurückgreifen. Diverse Dokumente sind im Heimatland des Kindes notwendig, die zunächst übersetzt werden müssen. Diese Arbeit darf nur ein vereidigter Übersetzter durchführen. Hinzu können etwaige Honorare der privaten Adoptionsorganisation kommen. Für den Wechsel der Staatsbürgerschaft, die Eintragung in den Reisepass der Eltern et cetera fallen bei österreichischen Behörden Gebühren an. Einen meist großen Geldbetrag verschlingen die Reisekosten ins Land des Adoptivkindes. Meist ist es nicht mit einer Tour getan, sodass sich die Kosten ansammeln. Bitte beachten Sie: Neben der eigentlichen Anreise müssen Hotel- und Taxikosten bezahlt werden. In vielen Ländern benötigen Österreicher ein Visum. Auch das ist kostenpflichtig.
Für eine Inlandsadoption müssen folgende Dokumente vorliegen:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Geburtsurkunde(n) des/r leiblichen Elternteils/e (sofern verfügbar)
- Geburtsurkunde(n) des/r Adoptivelternteils/e
- Meldezettel des/r leiblichen Elternteils/e (sofern verfügbar)
- Meldezettel des/r Adoptivelternteils/e
- Heiratsurkunde der leiblichen Eltern (sofern zutreffen und verfügbar)
- Heiratsurkunde der Adoptiveltern (sofern zutreffend)
- Erklärung des/r leiblichen Elternteils/e (sofern verfügbar)
- Attest des Arztes für den/die Adoptivelternteil(e)
- Auszug aus dem Strafregister für den/die Adoptivelternteil(e)
- Nachweis(e) des Einkommens des/r Adoptivelternteils/e
- Sozialbericht
Text: Stefan Trockel
Bild: pixabay/Gerd Altmann